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ECHA

 

 

ECHA = Europäische Chemikalienagentur

 

Die EU-Chemikalienverordnung REACH von 2007 hat die Schaffung einer europäischen Agentur für chemische Stoffe erforderlich gemacht. In 2008 wurde die European Chemicals Agency, ECHA gegründet, deren Hauptaufgabe in der Verwaltung des Registrierungsverfahrens und der Durchführung von Dossierbewertungen besteht.

 

Neben diesen beiden Kernkompetenzen befasst sich ECHA mit der Koordination der Verfahren zur Stoffbewertung und trifft auch größtenteils richtungweisende Entscheidungen, die sich aus diesen Bewertungen ergeben ECHA ist eine Instanz in der Europäischen Kommission, die mit Ihren Expertenmeinungen maßgeblichen Einfluss auf Verfahren zur Zulassung und der Beschränkung von chemischen Stoffen nimmt. ECHA verfolgt EU-länderübergreifend das Ziel, eine Vereinfachung und Harmonisierung bei der Durchsetzung von REACH durch die Koordination der Behörden und Mitgliedstaaten herbeizuführen. Die ECHA übernimmt zum Beispiel die Bearbeitung von Anträgen zur Befreiung von der Registrierungspflicht in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung & Entwicklung (PPORD) und hat eine einheitliche Datenbank mit einem EU-weiten Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis angelegt, die den einfachen Zugriff auf wichtige Daten ermöglicht.

 

Die Experten der KFT übernehmen in Ihrem Auftrag die Stoffmeldung bei der ECHA sowie die Durchführung der Stoffregistrierung.

KFT Chemieservice GmbH, Im Leuschnerpark. 3, D-64347 Griesheim,
Telefon: 0800-4045300 (nur DE) oder +49 (0) 6155 86829 0, E-Mail: mail@kft.de

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