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Gefahrstoffverordnung

Gefahrstoffverordnung richtig anwenden

 

Wer Gefahrstoff Produkte entwickelt, herstellt, in Verkehr bringt und/oder damit handelt, ist an die Gefahrstoffverordnung gebunden. Dies gilt für alle Unternehmen, die Umgang mit Gefahrstoffen haben. Eine strenge Reglementierung durch den Gesetzesgeber, wie sie in der Gefahrstoffverordnung erfolgt, ist unabdingbar. Sie dient dem Schutz der Mitarbeiter, des Unternehmens und der Umwelt.

Um eine weltweit einheitliche Regelung für Gefahrstoffe zu finden, wurde das globale, harmonisierte System (GHS) entwickelt, das in den letzten 15 Jahren durch die UN entwickelt wurde. In diesem weltweit einheitlichen Gefahrstoff-Regelwerk sind alle relevanten Bereiche von der Entwicklung über die Registrierung und Kennzeichnungspflicht von Gefahrstoff-Produkten geregelt. Darüber hinaus gibt das GHS Empfehlungen über den Umgang und Transport von Gefahrstoffen.

Für die Implementierung auf nationaler Ebene ist die deutsche Gefahrstoffverordnung mit landesspezifischen Vorschriften maßgeblich. GHS, nationale Gefahrstoff Verordnung und EG-Recht mit EU-rechtlichen Besonderheiten und kontinuierlich neue Änderungen – es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten!

Dafür sind wir für Sie da. KFT Chemieservice berät Sie in allen Details zur aktuellen Gefahrstoffverordnung und deren konkrete Anwendung und Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

KFT Chemieservice GmbH, Im Leuschnerpark. 3, D-64347 Griesheim,
Telefon: 0800-4045300 (nur DE) oder +49 (0) 6155 86829 0, E-Mail: mail@kft.de

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