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GHS – Neue Regeln
Das globale, harmonisierte System, GHS wurde als ein einheitliches Gefahrstoff-Regelwerk weltweit geschaffen. Die Entwicklung des GHS ist eine Konsequenz der kontinuierlich wachenden Globalisierungstendenz im weltweiten Handel und Transport von Gefahrstoffen. Das GHS sollte - nach nationaler Umsetzung - für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen genutzt werden. Wichtig zu wissen ist hier, dass eine gleichzeitige Kennzeichnung nach Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie nach EWG, bzw. EU, in den nächsten Jahren notwendig ist. Eine weitere Neuregelung des GHS beschäftigt sich mit der Kennzeichnungspflicht. Stoffe oder Gemische, die nach der neuen GHS-Regel eingestuft werden, müssen bis zum Jahre 2015 auch noch nach der Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie eingestuft und diese Einstufung zusätzlich im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Ein weiteres Novum des GHS in Europe (CLP) ist die Meldepflicht in das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister. Spätestens ab Dezember 2010 sind Produzenten und importierende Unternehmen verpflichtet, die Einstufungen der nach REACH-VO registrierungspflichtigen Stoffe sowie der nach GHS-VO als gefährlich einzustufenden Stoffe dort zu melden. Das GHS bringt viele Neuerungen mit sich, die besonders in der Übergangszeit von vielen Kann- und Muss-Regeln begleitet werden. Die KFT Chemieservice GmbH unterstützt Sie bei der Implementierung der GHS in allen relevanten Unternehmensbereichen. | ||||||||||
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Telefon: 0800-4045300 (nur DE) oder +49 (0) 6155 86829 0, E-Mail: mail@kft.de
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