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REACH

REACH schützt Mensch und Umwelt vor Gefahren


Die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien werden unter der europäischen REACH Verordnung erfasst. Die EU-Chemikalienverordnung REACH trat am 01 Juni 2007 in Kraft. Betroffen von REACH sind alle Unternehmen, also Hersteller, Importeure und gegebenenfalls auch Anwender, die chemischen Stoffe in der EU produzieren, bzw. in die Europäische Union importieren. Wenn über eine Tonne Chemikalien pro Jahr produziert, bzw. importiert werden, so müssen die Stoffe bei der neu gegründeten europäischen Chemikalienagentur REACH registriert werden.


Sinn und Zweck von REACH ist es, Menschen und Umwelt vor Gefahren zu schützen, die durch den Umgang mit Chemikalien entstehen. Der bestimmungsmäßige Umgang und Gebrauch von chemischem Stoff wird durch REACH europaweit festgelegt und die Verantwortung klar auf die Unternehmen übertragen - sei es in der Produktion, im Import und in der Distribution.


Die KFT Chemieservice GmbH bietet Ihnen ein umfassendes Dienstleistungsportfolio rund um die Beratung, Anwendung und Umsetzung von REACH vor Ihrem speziellen Unternehmenshintergrund an.
 

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