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Reach Verordnung

Die REACH Verordnung steht für ein neues europäischen Chemikalienrecht


Mit der REACH Verordnung soll europaweit eine Vereinheitlichung bei der Registrierung von Stoffen erreicht werden.


Die REACH Verordnung regelt in einem umfassenden Gesetzeswerk die Grundlagen zur Ermittlung eines bestimmungsgemäßen Umgangs mit Chemikalien zum Schutz von Mensch und Umwelt.


KFT Chemieservice steht allen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen REACH Verordnung mit einem umfassenden Beratungsservice zur Seite. Aber auch bei der praktischen Umsetzung praxisrelevanter Maßnahmen zur Einhaltung der REACH Verordnung sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner.


Verstöße gegen die REACH Verordnung können teuer sein. Lassen Sie sich von einem Experten beraten, der sich mit der neuen REACH Verordnung bestens auskennt und Ihnen unternehmensspezifische Empfehlungen und Anleitung geben kann.


Wir sorgen nicht nur für die Umsetzung aller relevanten Maßnahmen, sondern sensibilisieren in unseren Beratungen und Schulungen alle Mitarbeiter, die Umgang mit Gefahrstoffen haben, für die Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.

KFT Chemieservice GmbH, Im Leuschnerpark. 3, D-64347 Griesheim,
Telefon: 0800-4045300 (nur DE) oder +49 (0) 6155 86829 0, E-Mail: mail@kft.de

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