ACHTUNG! Jetzt handeln und Vorregistrierungen in Registrierungen umwandeln

Handeln Sie jetzt und machen Sie bis Ende dieses Jahres aus Ihren Vorregistrierungen Registrierungen. Nur so sichern Sie sich die lückenlose Vermarktungsfähigkeit Ihrer Stoffe. Lassen Sie die Frist hingegen untätig verstreichen, riskieren Sie Wettbewerbsnachteile.  

Denn um die Substanz nach Verstreichen der Frist in Mengen > 1 t/a vermarkten zu dürfen, müssen Sie vor der Registrierung eine Anfrage (Inquiry) bei der ECHA einreichen. Und zwar in Form eines elektronischen Erkundigungsdossiers – und das ist aufwendig und teuer.  

Sie sind nämlich verpflichtet, die Identität des zu registrierenden Stoffes genauestens darzulegen, sprich Sie müssen den hergestellten oder importierten Stoff eindeutig beschreiben. Hierzu ist es nötig, den Stoff chemisch zu analysieren. Die ECHA hat zur Erstellung des Dossiers entsprechende Leitlinien herausgegeben.  

Anhand Ihrer Anfrage prüft die ECHA nun, ob der Stoff bereits registriert wurde und ob die Informationen zur Stoffidentität stimmig sind. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie müssen aber die Antwort der ECHA abwarten und dürfen erst nach Erhalt der Inquiry-Nummer mit der Registrierung beginnen.      

Daher sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen, um die nötigen Schritte einzuleiten. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter reach@kft.de

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