Australien: Behörde beklagt Verstöße von Kosmetikfirmen

Die australische Chemikalien-Überwachungsbehörde NICNAS (The National Industrial Chemicals Notification and Assessment Scheme) moniert auf seiner Website, dass zahlreiche Kosmetikfirmen gegen geltendes Recht verstoßen und deshalb mit empfindlichen Strafen rechnen müssen.

Der Hintergrund: Unternehmen, die neue Substanzen – etwa Inhaltsstoffe von Kosmetika – nach Australien einführen wollen, müssen diese laut australischem Chemikaliengesetz (Industrial Chemicals – Notification and Assessment – Act 1989) bei der NICNAS anmelden. Jedoch sind Unternehmen in bestimmten Fällen von dieser Anmeldepflicht befreit. Etwa wenn die Konzentration der betreffenden Stoffe in den Kosmetikprodukten kleiner als ein Gewichtsprozent ist. Die Unternehmen müssen diese Befreiung von der Meldepflicht aber von der NICNAS bewilligen lassen und Auskunft geben über die einzuführende Substanz. So haben die Unternehmen beispielsweise Informationen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Substanz zu liefern und über weitere Kriterien (z.B. aquatische Toxizität). Und genau diese Informationen liefern die Unternehmen zum Ärger der NICNAS-Verantwortlichen häufig nicht.

Drei Viertel aller Substanzen, bei denen eine Ausnahmeregelung geltend gemacht wird, sind dem Kosmetikbereich zuzuordnen. Laut dem jüngsten NICNAS-Bericht sind im Zeitraum von September 2016 bis August 2017 bei 3.249 Stoffen eine Meldepflichtbefreiung beantragt worden, wobei sich die Unternehmen stets auf die Ein-Gewichtspozent-Regelung beriefen. In welchen Fällen sich Unternehmen sonst noch von der Meldepflicht befreien lassen können, ist in Absatz 21(4) und 21(6) des Chemikaliengesetzes (Industrial Chemicals – Notification and Assessment – Act 1989) festgelegt. Informationen hierzu finden Sie im oben genannten NICNAS-Bericht.

Das Chemikaliengesetz wird derzeit überarbeitet; das Procedere verzögert sich aber bis 2019.

Sind Sie auf dem australischen Markt tätig? Sprechen Sie uns gerne an unter reach@kft.de.

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