Beliebter Duftstoff ab Ende August in der EU verboten

Seit dem 23. August 2019 dürfen Lyral-haltige Kosmetika nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die EU-Verordnung 2017/1410 der Kommission vom 2. August 2017 vor. Artikel 2 der Verordnung verbietet außerdem, dass ab dem 23. August 2021 Kosmetika, die besagten Duftstoff enthalten, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden dürfen.

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 26./27. Juni 2012 (2) zu dem Schluss, dass die beiden Duftstoffe 3- und 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carbaldehyd (HICC, Lyral) sowie 3-Chloro-2,6-dihydroxy-4-methyl-benzaldehyd (Chloratranol) ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen und daher verboten werden sollten. Beide Duftstoffe – Lyral kommt in Maiglöckchen vor – seien verantwortlich für die meisten Kontaktallergien.

Bereits Anfang des Jahres wiesen Wissenschaftler der französischen Lebensmittelbehörde (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES) kritische Lyral-Konzentrationen in Einwegwindeln nach.

Auch der Kosmetik-Ausschuss (Asean Cosmetics Committee, ACC) des Verbandes Südostasiatischer Nationen, kurz ASEAN (engl.: Association of Southeast Asian Nations), hat Lyral für die Verwendung in Kosmetika verboten.

Bei Fragen rund um die rechtliche Sicherheit Ihrer kosmetischen Produkte sind wir unter cosmetic@kft.de für Sie da. 

Share This Post

Post Navigation