Bisphenol A in Thermopapier ab sofort EU-weit verboten

Bisphenol A (BPA) darf in Thermopapier in einer Konzentration von 0,02 Gew.-% oder mehr seit Anfang dieses Jahres nicht mehr in Verkehr gebracht werden, was einem Verbot gleichkommt. Damit gilt die von der EU im Dezember 2016 veröffentlichte EU-Verordnung 2016/2235. Die maximale Konzentration von 0,02 Prozent wird gewährt, weil diese Restkonzentration zwangsläufig bleibt, wenn Papier recycelt wird.

Die Verordnung betrifft vor allem Einzelhändler. Sie müssen aufgrund der seit diesem Jahr geltenden Beleg-ausgabepflicht jedem Kunden einen Beleg aushändigen – entweder digital oder in Papierform. Dieses Papier muss künftig frei von BPA sein.

BPA wurde in der Vergangenheit aufgrund seiner Hitzebeständigkeit zur Thermobeschichtung von Papier für Kassenbonrollen verwendet. Damit ist nun Schluss. Das dem Verbot zugrundeliegende Gesetz wurde bereits im Jahr 2016 erlassen und BPA in den REACH-Anhang XVII – die Liste der verbotenen Stoffe – aufgenommen.

Erst im Juli vergangenen Jahres hatte ein EU-Gericht auf eine Klage der Plastikindustrie hin bestätigt, dass BPA zu Recht als reproduktionstoxisch eingestuft ist, weil es den Hormonhaushalt stört und die Fruchtbarkeit mindert. Aufgrund der reproduktionstoxischen Eigenschaften hatte die ECHA die Substanz im Jahr 2017 auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) gesetzt.

Im Oktober vergangenen Jahres hat die ECHA vorgeschlagen, BPA in Anhang XIV der REACH-Verordnung, das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, aufzunehmen.

Bisphenol A zählt mit einer Produktion von 3,8 Millionen Tonnen zu den am meisten genutzten Chemikalien weltweit. Die Substanz ist neben der nun verbotenen Verwendung in Kassenbons in verschiedensten Produkten enthalten, etwa in Trinkflaschen, Konservendosen und Lebensmittelverpackungen.

Nach neueren Forschungsergebnissen soll das als Ersatzstoff dienende Bisphenol S mindestens genauso schädlich sein.

Achten Sie auf eine sichere Anwendung Ihrer Produkte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort unter reach@kft.de

Share This Post

Post Navigation