Brexit: Was Rechtsexperten empfehlen

Die führende Mitgliederorganisation im Bereich Umweltrecht UKELA (UK Environmental Law Association) mit mehr als 1.400 Umweltrechtsexperten, hat sich klar zum Brexit positioniert und der Regierung empfohlen, an den Standards des EU-Umweltrechts festzuhalten. In ihrem Bericht „Brexit and Environmental Law“ zeigen die Autoren unter anderem auf, wie wichtig es ist, in Organisationen wie der ECHA mitzuwirken und schildern gleichzeitig die Folgen, falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte.

Trotz der eindeutigen Position der Rechtsexperten gibt es Stimmen innerhalb der britischen Regierung, die einen eigenen Weg favorisieren. Vor allem Umweltminister Michael Gove sieht Vorteile. Beispielsweise wäre es bei eigenen Gesetzen möglich, so Gove in einem Bericht des Umweltprüfungsausschusses (Environmental Audit Committee, EAC, Seite 18), Stoffe, die innerhalb der EU verboten sind, in Großbritannien herzustellen und dann auf dem US-Markt zu verkaufen.

Die unsichere rechtliche Situation hat den Alleinvertreterverband (Only Representative Organisation, ORO) auf den Plan gerufen. Der Verband hat ein Dokument mit Empfehlungen für Alleinvertreter und Importeure veröffentlicht. ORO spielt dabei zwei mögliche Szenarien durch und gibt dazu entsprechende Orientierungshilfen: zum einen, wenn es zu einem kalten Brexit kommt – existierende Registrierungen wären dann ab März 2019 ungültig. Zum anderen, wenn es innerhalb der Verhandlungsfrist zu einer Einigung kommt und es ein REACH-ähnliches Gesetz in Großbritannien gibt.

Einen aktuellen Überblick (November 2017) über die potenziellen Auswirkungen des Brexit auf die chemisch-pharmazeutische Industrie gibt der Verband der Chemischen Industrie.

Haben Sie Fragen zum Thema Alleinvertreterregeleung oder zum Thema Brexit? Fragen Sie uns gerne unter reach@kft.de.

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