Chemikaliengesetz: China veröffentlicht Update vom Update

Das chinesische Umweltministerium (Ministry of Ecology and Environment, MEE) hat den Entwurf seines Chemikaliengesetzes (Regulation on the Environmental Risk Assessment and Control of Chemical Substances) (in Chinesisch) aktualisiert und dies Anfang September der Welthandelsorganisation (WTO) mitgeteilt. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hat das Ministerium bislang nicht bekannt gegeben.

Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf sollten Unternehmen unter anderem folgende Änderungen beachten:  

  • Vom Gesetz ausgenommen sind Arzneimittel, Pestizide, Kosmetika, Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe sowie Düngemittel. Für diese Stoffe gelten eigene Gesetze und Vorschriften.  
  • China beabsichtigt, geheime Geschäftsinformationen (CBI) über einen Zeitraum von fünf Jahren zu schützen. Dieser Zeitraum wurde gewährt, nachdem Unternehmen darüber Klarheit forderten. Der erste Entwurf enthielt darüber keine Angaben.    
  • Bei den ursprünglich vorgeschriebenen „Annual reports“ forderte das Ministerium von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern bislang jährliche Angaben zu Expositions- und Emissionsszenarien, implementierten Risikominderungsmaßnahmen, Einflüssen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie weitere Umweltdaten. Alle Daten sollen nunmehr alle drei Jahre abgefragt werden. Des Weiteren wird das MEE eine Liste von Stoffen veröffentlichen, für die keine oder eine nach Mengenschwellen eingeschränkte Meldepflicht gilt.      

Bereits im Januar hatte China den ersten Gesetzesentwurf veröffentlicht. Mit dem Gesetz möchte das Land künftig Alt- und Neustoffe (existing and new chemical substances) abdecken; das seit Oktober 2010 gültige Gesetz (Order No.7) sowie alle anderen chemikalienbezogenen Gesetze sollen dann ersetzt werden. Detailliertere Informationen zum Entwurf finden Sie hier.

Wir sind mit den Marktgegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben in China vertraut. Kontaktieren Sie uns gerne unter sds@kft.de

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