China definiert GHS-Codes und Gefahrenhinweise

Die „Standardization Administration of the People’s Republic of China (SAC)” hat einem Standard für GHS-Codes und Gefahrenhinweisen zugestimmt. Die dort beschriebenen Vorgaben sind ab dem 1. Januar 2017 gültig.

Der Standard mit Namen „GB/T 32374-2015: Phrase and Codification of Chemical Hazard Statements“ beschreibt die gültigen Piktogramme und Codes und stellt dar, wie künftig auf physikalische Gefahren wie Explosionsgefahr sowie auf Gefahren für Gesundheit und Umwelt hinzuweisen ist; zudem ist im Standard festgelegt, welche weiteren Hinweise auf dem Etikett anzubringen sind, etwa bezüglich Lagerung und Vorsichtsmaßnahmen.

Die Vorgaben basieren auf der vierten Fassung der von der UN herausgegebenen GHS-Bestimmungen. Wie Sie bei GHS auf der sicheren Seite sind, erfahren Sie auch in unserem Blogbeitrag vom 15. Februar 2016. Sollten Sie als Unternehmer Waren nach China exportieren, stehen wir Ihnen unter sds@kft.de gerne beratend zur Seite.

Share This Post

Post Navigation