Chlorverbindungen im Abfall

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs – Persistent Organic Pollutants) und die daraus abgeleitete Europäische Verordnung (EG) 850/2004 (EU POP-Verordnung) hat das Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den beschriebenen Schadstoffen zu schützen.

Eine Expertengruppe hat daher im Auftrag des Umweltbundesamtes Daten über das Vorkommen von POPs in Abfällen, Erzeugnissen und Recyclingprodukten erhoben. Parallel dazu wurde auch die Menge an POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen geschätzt.

Basierend auf den Ergebnissen haben die Autoren Vorschläge für Grenzwerte und Entsorgungswege gemacht. Ziel ist es, diese Stoffe aus dem Recyclingprozess auszuschleusen. Denn POPs sind in der Umwelt nicht abbaubar und reichern sich entlang der Nahrungskette an.

Die komplette Studie kann auf der Seite des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden.

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