CLP-Verordnung: Formaldehyd als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuft

So lautet die weitreichendste Änderung der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Die neue, an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasste, Verordnung (EU) Nr. 605/2014 wurde am 6. Juni im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Darin wird Formaldehyd als krebserzeugend (Kategorie 1B) und erbgutverändernd (Kategorie 2) eingestuft und ist künftig von Unternehmen entsprechend zu kennzeichnen.
Die neue Verordnung greift ab dem 1. April 2015. Für Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2014 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sowie in Verkehr gebracht werden, tritt diese Verordnung erst zum 1. Dezember 2016 in Kraft – für Gemische gilt die neue Kennzeichnungs- und Umverpackungspflicht erst ab dem 1. Juni 2017.
Die neue Einstufung für Formaldehyd wird sich unmittelbar auf zahlreiche andere Regelungen und Verordnungen auswirken. Zudem müssen eine Vielzahl von  Sicherheitsdatenblättern neu angepasst werden.
Sollten Sie Informations- oder Beratungsbedarf haben, bitte sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Share This Post

Post Navigation