CLP-Verordnung: Wie mikroverkapselte Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen sind

Mikroverkapselte Substanzen sollten als Gemische betrachtet werden. Dies klärten die Teilnehmer auf der CARACAL-Sitzung Anfang Juli auf Anfrage der EU-Kommission. Diese sucht nach einer Möglichkeit, Formulierungen einzustufen und zu kennzeichnen, die mikroverkapselte Stoffe enthalten und die nach einer bestimmten Zeit freigesetzt werden.

Kein Konsens

Gleichwohl waren mit dieser Entscheidung nicht alle Behördenvertreter einverstanden. Während die Vertreter Deutschlands, Schwedens und Österreichs für eine Definition als Gemisch plädierten, meinten die Vertreter der Niederlande, man sollte die Kapsel als eigenständige Form betrachten, analog der Verpackung von Waschmitteln, und eine Einstufung sollte allein auf dem Inhalt der Kapsel basieren. Anlass der Erörterung war eine Anfrage der zuständigen österreichischen Behörde im Jahr 2022, wie Formulierungen mit mikroverkapselten Stoffen einzustufen seien.

Definition und Anwendung mikroverkapselter Stoffe

Bei einer Mikroverkapselung ist ein Wirkstoff aus Löslichkeits-, Reaktivitäts- oder Stabilitätsgründen in einer Hülle eingebettet. Die Technologie wird unter anderem bei folgenden Substanzen eingesetzt:

  • bei pestiziden und bioziden Wirkstoffen
  • bei Duftstoffen in Waschmitteln
  • bei Aromastoffen in der Lebensmittelindustrie

Die EU-Kommission bittet nun um Stellungnahmen der Betroffenen, ob in bestimmten Fällen eine „spezifische Auslegung“ nötig ist.

Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auf unsere Schulung Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung am 5. und 6. November 2024 hin.

Fragen rund um die CLP-Verordnung und deren Aktualisierung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.

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