CLP-Verordnung: Wissenschaftler fordern Persistenz als eigenständige Gefahrenklasse

Eine Reihe von Wissenschaftlern, die sich zum „Global PFAS Science Panel“ zusammengeschlossen haben, fordern, das Kriterium Persistenz als eigenständige Gefahrenklasse in der CLP-Verordnung zu etablieren. Diese Forderung erhoben sie in ihrem Kommentar auf den Zeitplan, den die EU Ende März für die geplante Änderung der CLP-Verordnung veröffentlicht hat.   

Allein die Tatsache, dass ein Stoff nicht abbaubar ist, genügt, um ihn als kritisch einzustufen, schreiben die Autoren in ihrer Stellungnahme. Die schlimmsten Umweltschäden würden von hochpersistenten Stoffen wie polychlorierte Biphenyle (PCBs), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) sowie Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFASs) ausgelöst. Die Verwendung solcher Substanzen sei mit der „EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ nicht vereinbar.  

Als Vorbild zitieren die Autoren das kalifornische Regelwerk, das genau diesen Persistenz-Ansatz umsetzt und auf diese Weise Menschen und Umwelt schützt.    

Der Plan der EU sieht dagegen vor, das Kriterium Persistenz mit anderen Kriterien wie Bioakkumulation (B), Mobilität (M) und Toxizität (T) zu kombinieren und daraus insgesamt die folgenden vier neuen Gefahrenklassen einzuführen.     

  • PBT 
  • vPvB 
  • PMT  
  • vPvM 

Fragen zum Thema richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de

Share This Post

Post Navigation