Detergenzienverordnung: Status Quo und nächste Schritte

Mitte Juni 2024 wurde das Ratsmandat zur Detergenzienverordnung verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat.

Bei den bisherigen Gesprächen standen folgende Themen im Vordergrund:

Zankapfel Phosphorgrenzwert

Während das EU-Parlament für eine weitergehende Beschränkung des Phosphorgehaltes in bestimmten Waschmitteln eintrat, möchte der EU-Rat die derzeitigen Grenzwerte beibehalten. Für eine Verschärfung, so der Standpunkt des EU-Rats, seien weitere Prüfungen von Seiten der EU-Kommission nötig.

Detergenzien mit Mikroorganismen

Es werden Anforderungen festgelegt für alle Detergenzien, die Mikroorganismen enthalten. Für solche in Sprayform gelten besondere Anforderungen. Nur Hersteller, die nachweisen können, dass ihr Produkt sicher ist, sollen diese Produkte verkaufen dürfen. Hierzu müssten diese jedoch mit einem erforderlichen Warnhinweis versehen sein, und es müssen Anweisungen für die sichere Verwendung vorhanden sein.

Harmonisierung mit der Kosmetikverordnung

Um Detergenzien- und Kosmetikverordnung in Einklang zu bringen, hat der Rat die Liste der allergenen Duftstoffe aktualisiert. Die darin gelisteten Stoffe sind auf dem Etikett zu vermerken.

Harmonisierung mit der Biozidprodukteverordnung

Der EU-Rat plädiert für eine Revisionsklausel, die von der EU-Kommission verlangt, die Risiken für Gesundheit und Umwelt zu bewerten, die von den schädlichsten Biozidprodukten ausgehen.

Biologische Abbaubarkeit

Geplant ist, die Anforderung der biologischen Abbaubarkeit auf alle organischen Inhaltsstoffe von Detergenzien auszuweiten.

Ab Oktober 2024 wir das neu gewählte Parlament die Arbeit aufnehmen und die Verabschiedung der Gesetzes-Revision weiter vorantreiben.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Themen Wasch- und Reinigungsmittel sowie neue Detergenzienverordnung zur Verfügung unter sales@kft.de.

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