Deutschland: Ausschuss beschließt neue Technische Regeln für Gefahrstoffe

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat in seiner 59. Sitzung Mitte November (in Deutsch) Neufassungen, Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beschlossen, die voraussichtlich im Februar/März 2017 im Gemeinsamen Ministerialblatt sowie im Internet veröffentlicht werden. Dabei geht es unter anderem darum:

  • die TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ neu zu fassen sowie
  • die TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“,
  • die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ für PCB, Diethanolamin und Trichloressigsäure
  • die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“
  • die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“,
  • die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ zu ändern und zu ergänzen und
  • die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ zu überarbeiten.

Der AGS wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen. Seine Aufgabe ist es unter anderem, REACH-Informationen für den Arbeitsschutz zu nutzen und Hilfen für die Praxis in Form von Technischen Regeln herauszugeben.

Haben Sie Fragen zu REACH? Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit unter reach@kft.de.

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