Die Registrierung neuer Chemikalien in China wird schwieriger
Industrievertreter, darunter der US-Verband American Chemistry Council (ACC), kritisieren den Leitlinienentwurf, den das chinesische Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) Mitte August veröffentlicht hat. Im Rahmen der öffentlichen Stellungnahme – die Frist endete am 6. September – sagten Vertreter des ACC, dass die neuen Vorgaben eine Registrierung neuer Substanzen eher erschweren als erleichtern werden. Warum? Weil mehr Daten gefordert werden.
Zum Hintergrund: Die Leitlinien schreiben den Unternehmen gewissermaßen vor, wie sie das neue Chemikaliengesetz, die MEE-Verordnung Nr. 12, umzusetzen haben, das Anfang 2021 in Kraft treten wird. Es wird dann die bislang gültige MEP-Verordnung Nr. 7 ersetzen.
Für Stoffe, die als persistent eingestuft und in einer Menge von mehr als zehn Tonnen importiert oder hergestellt werden, müssen Unternehmen künftig umfangreichere Daten als bislang vorlegen. Das ist deshalb pikant, weil nach den neuen Leitlinien neun von zehn Stoffen als persistent gelten. Für eine einfachere Registrierung müsste das Unternehmen erst mithilfe aufwendiger Tests nachweisen, dass ihr Stoff in der Umwelt nicht persistent ist. Vor diesem Aufwand werden die meisten Firmen zurückschrecken.
Während die EU lediglich nach PBT-Eigenschaften klassifiziert, also die Eigenschaften persistent, bioakkumulierbar und toxisch als Stoffspezifizierung zusammenfasst, betrachten die chinesischen Behörden die Stoffeigenschaften persistent und bioakkumulierbar jede für sich und legen für die Stoffregistrierung die Hürde entsprechend hoch.
Unklar ist, wann das Ministerium die finale Fassung der Leitlinien veröffentlichen wird. Dass die Leitlinien im Zuge der Stellungnahmen nochmals aufgeweicht werden, damit rechnen Branchenexperten indes nicht.
Wir sind mit den Marktgegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben in China vertraut. Kontaktieren Sie uns gerne unter sds@kft.de.
Bitte beachten Sie auch unsere Schulung Chemikalien Verordnungen in Asien-Pazifik am 21. sowie die gleichnamige Online-Schulung am 27. Oktober.