ECHA empfiehlt Zulassungspflicht für sieben weitere besonders besorgniserregende Stoffe

Die EU möchte sieben weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Anhang XIV der REACH-Verordnung (Zulassungsliste) aufnehmen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation können beteiligte Akteure sowie Interessierte dazu vom 5. März bis 5. Juni Kommentare einbringen.

Bei den Stoffen handelt es sich um:

Siloxan-Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6): Sie werden aufgrund ähnlicher Struktur und Eigenschaften als Gruppe behandelt. Gemäß REACH-Verordnung Artikel 57, d und e, haben sie allesamt persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Eigenschaften; darüber hinaus gelten sie als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB).

Terphenyl hydriert: hat die Eigenschaft sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB). Der Stoff ist beispielsweise in Wärmeübertragungsflüssigkeiten, Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Beschichtungen und Farben enthalten.

Dicyclohexylphthalat (DCHP): gilt gemäß REACH-Verordnung Artikel 57 (a-f) als besonders besorgniserregend; beispielsweise ist die Substanz fortpflanzungsgefährdend und endokrin wirksam. Sie wird unter anderem verwendet als Weichmacher für Kunststoffe und Gummi.

Dinatriumoctaborat: gilt gemäß REACH-Verordnung Artikel 57 c als fortpflanzungsgefährdend. Sie wird unter anderem in Baumaterialien, Kleb- und Farbstoffen eingesetzt.

Benzol-1,2,4-tricarbonsäure-1,2-Anhydrid (Trimellithsäureanhydrid, TMA): gilt gemäß REACH-Verordnung Artikel 57 f als besonders besorgniserregend (u.a. endokrin wirksam); die Substanz hat zudem atmungssensibilisierende Eigenschaften.

Wie läuft das weitere Prozedere? Nach Eingang der Kommentare nimmt der Ausschuss der Mitgliedstaaten (ECHA’s Member State Committee, MSC) dazu Stellung, und im Anschluss – voraussichtlich im Frühjahr 2021 – gibt die ECHA ihre Empfehlung ab. Bevor die Stoffe auf die Zulassungsliste gesetzt werden, müssen allerdings noch Mitgliedstaaten, EU-Kommission und EU-Parlament zustimmen. Für Stoffe, die dort gelistet sind, müssen Anwender dann eine Zulassung beantragen.

Aktuell umfasst die Zulassungsliste 54 Substanzen.

Möglicherweise enthalten Ihre Produkte SVHC und Sie möchten sich rechtlich absichern? Sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de.

Share This Post

Post Navigation