ECHA: Jedes dritte Sicherheitsdatenblatt ist fehlerhaft und eines von drei Gemischen falsch gekennzeichnet

Das REACH-EN-FORCE Projekt 6 des ECHA-Durchsetzungsforums hat eine Reihe von Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der CLP-Verordnung festgestellt. Das gab die ECHA in einer Pressemeldung im Dezember vergangenen Jahres bekannt. 

Das Projekt, bei dem Inspektoren in 29 Ländern 3.391 Gemische überprüften und dabei 1.620 Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler unter die Lupe nahmen, startete bereits im Jahr 2018. Die Prüfer wollten sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die Vorgaben der Artikel 4, 17, 29, 35 und 37 der CLP-Verordnung sowie Artikel 31 der REACH-Verordnung von den Unternehmen eingehalten werden. Dabei beschränkten sie sich auf die Überprüfung von Gemischen, die bekanntermaßen gefährliche Inhaltsstoffe enthalten, etwa Wasch- und Reinigungsmittel, Beschichtungen, Farben, Verdünner und Farbentferner, Kleb- und Dichtstoffe sowie Duftspender. 

Die ausführlichen Ergebnisse veröffentlichte die ECHA nun in einem Abschlussbericht. Die wichtigsten Ergebnisse des Projekts:  

  • Jedes zweite Unternehmen verstieß gegen die Gesetzesvorgaben.  
  • 17 Prozent der untersuchten Mischungen sind falsch eingestuft und folglich falsch gekennzeichnet; damit ist eine sichere Verwendung nicht gewährleistet.  
  • Bei jedem zehnten Gemisch mit Stoffen, für die eine harmonisierte Einstufung im Anhang VI der CLP-Verordnung festgelegt ist (vor allem CMR und Atemwegssensibilisierung), wurde die harmonisierte Einstufung nicht angewendet. 
  • Mehr als jedes dritte Gemisch war falsch gekennzeichnet. 
  • Bei mehr als jedem fünften Flüssigwaschmittel in auflösbaren Verpackungen (Liquid Laundry Detergent Capsules, LLDCs) war der Verschluss der äußeren Verpackung nach der ersten Anwendung defekt.  
  • Jedes dritte überprüfte Sicherheitsdatenblatt (SDB) war fehlerhaft. 

Am Ende ihres Berichts gaben die Autoren eine Reihe von Empfehlungen 

An die Industrie appellieren sie, Gemische korrekt einzustufen. Nur eine richtige Einstufung stelle sicher, dass Sicherheitsdatenblätter vorschriftsmäßig sind. Das bringt Transparenz in die Lieferkette – eine lückenlose Informationsweitergabe vorausgesetzt. Deshalb sollten Unternehmen speziell die Qualität der Sicherheitsdatenblätter im Auge haben.   

Ferner rufen die Autoren die einzelnen Mitgliedstaaten auf, die Industrie im Rahmen von Informationskampagnen für die Themen CLP-Einstufungskriterien und Datenanforderungen bei SDB zu sensibilisieren.  

Der EU empfehlen sie, Artikel 29 der CLP-Verordnung (Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften) klarer zu formulieren, um verschiedene Interpretationsmöglichkeiten von vornherein auszuschließen. Ferner sollten für Flüssigwaschmittel in auflösbaren Verpackungen einheitliche Teststandards für die technischen Anforderungen entwickelt werden.  

Die Autoren plädieren außerdem dafür, das Projekt in einigen Jahren zu wiederholen, um Compliance-Fortschritte zu dokumentieren und um die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen.  

Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter in nahezu allen Länderversionen und beraten in Hinblick auf Kennzeichnung und Kennzeichnungserleichterungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an sds@kft.de. 

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