ECHA möchte REACH-Zulassungsliste um acht SVHC erweitern und eröffnet Konsultation

Die ECHA plant, acht weitere besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) in Anhang XIV der REACH-Zulassungsliste aufzunehmen und bittet bis 2. Mai 2022 um Informationen zu deren Verwendung. Am 2. Februar hat sie dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Bei den Stoffen handelt es sich um

  • 2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon; der Stoff gilt als fortpflanzungsgefährdend und wird unter anderem als Photoinitiator bei der Herstellung von Formulierungen, Verpackungen, Beschichtungen, Klebstoffen und Druckfarben verwendet.
  • Ethylendiamin; die Substanz wirkt sensibilisierend auf die Atemwege und dient unter anderem als Korrosionsinhibitor.
  • Glutaral; das Aldehyd reizt die Atemwege und wird beispielsweise in der Ledergerberei und als Reinigungsmittel verwendet.
  • Blei: Das Metall wirkt fortpflanzungsgefährdend und wird nach wie vor hauptsächlich zur Herstellung von Batterien, Kabelummantelungen und zum Löten eingesetzt.
  • 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on; die Substanz ist als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Dokumentiert ist ihr Einsatz als Photoinitiator in UV-härtbaren Beschichtungen, Tinten und Klebstoffen.
  • 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd; das Aldehyd und seine einzelnen Stereoisomere gelten als reproduktionstoxisch; der nach Maiglöckchen riechende Duftstoff wird in Wasch- und Reinigungsmitteln, Luftpflegeprodukten, Parfüms und Kosmetika eingesetzt.

Zu den Aufnahmekandidaten zählen außerdem die beiden nicht unter REACH registrierten Stoffe Diisohexylphthalat und Orthoborsäure (Na-Salz).
Auswahlkriterien für die Aufnahme in die REACH-Zulassungsliste sind für die ECHA die in den Registrierungsdossiers enthaltenen Informationen über Verwendungen, gefährliche Eigenschaften und eingesetzte Stoffmengen.

Wenn Anfang Mai das Rückmeldefenster schließt, wird die ECHA anhand der dann vorliegenden Informationen die Zulassungsdetails neu bewerten und im Frühjahr 2023 der EU-Kommission ihre Empfehlung mitteilen.

Die EU-Kommission entscheidet letztlich, ob ein Stoff in Anhang XIV aufgenommen wird. Unternehmen sind dann verpflichtet, einen Zulassungsantrag zu stellen, wenn sie die betreffenden Stoffe verwenden möchten.

Möglicherweise enthalten Ihre Produkte SVHC und Sie möchten sich rechtlich absichern? Sprechen Sie uns jederzeit an unter sales@kft.de.

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