ECHA-Projekt: Recycelte Stoffe nicht immer REACH-konform
Jeder vierte Recyclingstoff erfüllt nicht die Vorgaben der REACH-Verordnung. Das ergaben Untersuchungen im Rahmen eines ECHA-Durchsetzungsprojekts. Dabei führten Inspektoren insgesamt 46 Kontrollen in elf Ländern des europäischen Wirtschaftsraums durch. In zwölf Fällen konnten die zuständigen Abfallbetreiber keine Analysendaten vorlegen und nachweisen, dass die recycelten Stoffe identisch sind mit Substanzen, die im Rahmen der REACH-Verordnung bereits registriert sind. Genau dies fordert jedoch Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d der REACH-Verordnung.
Auch die CLP-Verordnung wurde in sieben von 19 überprüften Fällen nicht eingehalten. Gemäß Artikel 40 der CLP-Verordnung sind Abfallbetreiber verpflichtet, der ECHA Informationen über die recycelten Stoffe zu übermitteln. Dies sei laut der Prüfer jedoch nicht erfolgt.
In ihrem Abschlussbericht empfehlen die Autoren den nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der REACH-Verordnung und der Abfallrahmenrichtlinie zuständig sind, künftig besser zusammenzuarbeiten und die Einhaltung der Verordnungen engmaschiger zu überwachen.
Bei Fragen rund um die REACH- und CLP-Verordnung sind wir für Sie da unter sales@kft.de.