ECHA prüft Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant, rückwirkend mehr als 800 Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu überprüfen. Anlass ist eine Entscheidung der Widerspruchskammer der ECHA, mit der die Verantwortlichen das OSOR-Prinzip (One Substance – One Registration; Ein Stoff – Eine Registrierung) stärken.

Vorausgegangen war die Klage eines Unternehmens, das federführend die Registrierung von Holzkohle (Fallnummer A-022-2013) durchführte, alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht und den Stoff damit ordnungsgemäß bei der ECHA registriert hatte. Die Klage richtete sich gegen einen Registranten, der den Stoff separat anmeldete, dazu aber die Daten des klagenden Erstregistranten nutzte, ohne sich an den Kosten zu beteiligen. Die ECHA wiederum ahndete den Verstoß nicht, sondern ordnete dem betreffenden Registranten ebenfalls eine Registrierungsnummer zu.

Die Widerspruchskammer gab dem Kläger Recht und begründete die Entscheidung wie folgt: Alle Registrierungen des gleichen Stoffs müssen Teil einer gemeinsamen Einreichung sein. Damit sollen zum einen Wirbeltierversuche auf ein Mindestmaß reduziert, zum anderen die Kosten zur Datenteilung fair und transparent verteilt werden. Gleichzeitig forderte die Kammer die Verantwortlichen der ECHA auf, eine separat eingereichte Registrierung als nicht vollständig zu deklarieren, wenn sie nicht Teil einer bestehenden gemeinsamen Einreichung ist.

Die ECHA-Verantwortlichen beabsichtigen nun, alle Registrierungen zu prüfen, die im Verdacht stehen, gegen das OSOR-Prinzip zu verstoßen; davon betroffen sind mehr als 800 Registrierungen, das entspricht etwa 1,8 Prozent aller Registrierungen. Im Falle eines Verstoßes droht den betreffenden Unternehmen der Entzug der Marktberechtigung für ihre Stoffe.

Fotohinweis: Tumisu, pixabay.com
Fotohinweis: Tumisu, pixabay.com

Die ECHA plant, die neue REACH-IT-Version – ist angekündigt für 2016 – mit einem automatischen Vollständigkeitscheck auszustatten. Ein Teil der Datenprüfung soll allerdings weiterhin nur manuell möglich sein, um möglichen Manipulationen vorzubeugen. Alles rund das Thema REACH-IT finden Sie hier.

In Sachen REACH bieten wir eine breite Palette von Services an. Beispielsweise führen wir Registrierungen durch nach Artikel 10 und 18 (REACH), übernehmen aber auch die Alleinvertreterschaft nach Artikel 8 sowie SIEF-Management-Aufgaben (Projektmanagement, Treuhänder-Dienstleistungen, Kommunikation mit Kunden und Behörden)

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