EU-Gericht: Titandioxid-Einstufung als krebserregend ist unrechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung der EU-Kommission, Titandioxid als krebserregend einzustufen, für nichtig erklärt. Dies bedeutet: Unternehmen müssen ihre titandioxidhaltigen Produkte nicht mehr, wie es Verordnung (EU) 2020/217 vorgeschrieben hatte, mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen.

Im Jahr 2019 hatte die EU-Kommission pulverförmiges Titandioxid als krebserregend klassifiziert, wenn es eingeatmet wird. Titandioxidhaltige Produkte mussten daraufhin mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Dagegen hatten verschiedene Hersteller und Händler geklagt. Mit Erfolg.

Das Gericht gab den Klagenden nun Recht. Titandioxid, so argumentierten die Richter in ihrer Urteilsbegründung, habe nicht die Eigenschaft, intrinsisch krebserregend zu sein. Lediglich bei bestimmten lungengängigen Titandioxidpartikeln bestehe ein erhöhtes Risiko, Krebs zu erzeugen. Dies hänge wesentlich mit einem spezifischen Aggregatzustand des Stoffs zusammen, einer bestimmten Form und Größe der Partikel sowie einer erhöhten Expositionslast. Eine Einstufung als krebserregend sei damit jedoch nicht gerechtfertigt.

Experten werten das Urteil als wegweisend für künftige Einstufungsentscheidungen.

Der Fall wirbelt auch deswegen so viel Staub auf, weil Titandioxid eines der am meisten verwendeten Pigmente ist. Rund 90 Prozent davon werden zur Herstellung von Lacken, Farben und Druckfarben sowie von Kunststoffen und Papier verwendet. Auch in Kosmetika, etwa in Zahnpasta und Sonnencreme, ist das Weißpigment enthalten.

Vom Urteil nicht betroffen ist das Verbot der Verwendung von Titandioxid in Nahrungsmitteln.  Seit dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die den Lebensmittelzusatzstoff und Farbstoff E 171 enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Haben Sie als Unternehmen mit Titandioxid zu tun und benötigen Sie Rechtssicherheit im Umgang mit diesem Stoff? Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf unter sales@kft.de.

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