EU-Kommission beschränkt die Verwendung von Diisocyanaten
Die EU-Kommission wird Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzen und die Verwendung von Diisocyanaten einschränken. Am 16. September hat die EU-Kommission der Welthandelsorganisation (WTO) die vorgeschlagene Beschränkung mitgeteilt.
Die Beschränkung wird voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 in Kraft treten. Für Diisocyanate gilt dann die neue Konzentrationsobergrenze von 0,1 Gewichtsprozent. Das heißt, Polyurethanschäume (PU) – diese werden aus Diisocyanaten gefertigt – dürfen dann nicht mehr als 0,1 Gewichtsprozent freies Isocyanat-Monomer enthalten.
Nichtsdestotrotz ist und bleibt die Bandbreite der Anwendungen von Diisocyanaten groß. Daraus werden hauptsächlich Polyurethanprodukte hergestellt, darunter Hart- und Weichschaumstoffe, Lacke sowie Kleb- und Dichtstoffe. So praktisch sie in der Anwendung sind, so viel Vorsicht ist beim Umgang mit der Substanz geboten. Denn Diisocyanate reizen die Haut und beim Einatmen die Atemwege. Jedes Jahr erkranken rund 5.000 Menschen berufsbedingt an Asthma, weil sie mit Diisocyanaten in Berührung kamen, schätzen die Autoren des Beschränkungsdossiers, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Februar 2017 herausgegeben hat, und auf dessen Grundlage die Beschränkung erfolgt.
Was heißt dies für Unternehmen, deren Personal mit Diisocyanaten umgehen müssen? Sie müssen geschult werden und erhalten dafür ein europaweit gültiges Zertifikat. Weisen Unternehmen für ihre Mitarbeiter diese Nachweise vor, gewährt die EU Ausnahmen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten. Damit Unternehmen Zeit haben, solche Trainings für ihre Mitarbeiter zu arrangieren, räumt ihnen die EU-Kommission eine Übergangszeit von zwei Jahren ein.
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