EU-Kommission ergänzt 39 Stoffe in Anhang VI der CLP-Verordnung und veröffentlicht 18. ATP

Die EU-Kommission hat am 3. Mai die delegierte Verordnung 2022/69 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit Anhang VI der CLP-Verordnung (1272/2008) aktualisiert. Diese 18. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt, Adaptation to Technical Progress) gilt ab dem 23. November 2023. Insgesamt wurden 39 Einträge hinzugefügt, 17 überarbeitet und einer gestrichen.
Neu im Anhang sind die Stoffe:

  • Cyfluthrin;
  • Acetamiprid;
  • 2-Ethylhexansäure und ihre Salze;
  • Ammoniumbromid;
  • 2,4,6-tri-tert-Butylphenol und
  • Theophyllin.

Sie als Unternehmer sind nun verpflichtet, bis zum 23. November 2023 die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen den neuen Regelungen anzupassen.

Die 17. ATP (Delegierte Verordnung (EU) 2021/849) war am 16. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 17. Dezember 2022.

Fragen zum Thema richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.

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