EU-Kommission ergänzt Kosmetik-Verordnung

Die EU-Kommission hat Ergänzungen zur Kosmetik-Verordnung veröffentlicht und die drei Duftstoffe 3- und 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carbaldehyd (HICC), Atranol und Chloratranol in kosmetischen Mitteln verboten.

Bereits im Jahr 2012 hatte der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) darauf hingewiesen, dass diese drei Stoffe in den letzten Jahren von allen allergenen Duftstoffen die meisten Kontaktallergien ausgelöst haben.

Folgerichtig hat die EU-Kommission gehandelt und festgelegt, dass ab dem 23. August 2019 keine kosmetische Mittel mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, die eine oder mehrere dieser Stoffe enthalten. Ferner dürfen ab dem 23. August 2021 kosmetische Mittel, die einen oder mehrere dieser Stoffe enthalten, nicht mehr in der EU bereitgestellt werden.

Wir bürgen für die Sicherheit Ihrer kosmetischen Produkte. Fragen Sie uns unter cosmetic@kft.de.

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