EU-Kommission ergänzt PIC-Verordnung

Die EU-Kommission hat Perfluoroctansäure (PFOA), deren Salze sowie PFOA-verwandte Verbindungen in Anhang V der PIC-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 649/2012) aufgenommen und dazu am 20. April die Delegierte Verordnung (EU) 2022/643 veröffentlicht. Damit ist ab 1. Juli 2022 die Ausfuhr von Feuerlöschschäumen, die diese Stoffe enthalten, verboten. Das Ausfuhrverbot gilt nicht, wenn PFOS, deren Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid als Mittel zur Sprühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (Chrom VI) in geschlossenen Kreislaufsystemen verwendet werden.

Neben der Ergänzung von Anhang V hat die Kommission auch Anhang I erweitert – und zwar um 15 Pestizide und sieben Industriechemikalien. Unternehmen, die diese Stoffe künftig exportieren möchten, müssen dies melden und die ausdrückliche Zustimmung des einführenden Landes einholen.

Die PIC-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien. Sie gilt für Chemikalien, die in der Gemeinschaft verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen.

Mehr Informationen und Links rund um die PIC-Verordnung finden Sie in unserem Blog-Archiv unter dem Suchbegriff PIC-Verordnung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter sales@kft.de.

Share This Post

Post Navigation