EU-Kommission verordnet alternative Prüfmethoden

Die EU-Kommission hat Anhang VII der REACH-Verordnung geändert. Damit sollen In-vitro-Prüfungen künftig In-vivo-Prüfungen (Tierversuche) nach Möglichkeit ersetzen, wenn es darum geht, die Haut sensibilisierende Wirkstärke eines Stoffes zu prüfen.

Laut REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 waren dafür bislang ausschließlich In-vivo-Versuche vorgesehen. Allerdings entsprechen diese Versuche nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. Inzwischen wurden verschiedene In-chemico-/In-vitro-Prüfmethoden vom Referenzlabor der Europäischen Union für alternative Methoden zu Tierversuchen (EURLECVAM) validiert und/oder von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) international anerkannt.

Ferner sollen künftig keine Sensibilisierungsversuche mehr nötig sein für Substanzen, die

  • als ätzend nach Kategorie 1 eingestuft sind
  • stark sauer (pH ≤ 2,0) oder basisch (pH ≥ 11,5) reagieren oder
  • an der Luft, im Wasser oder bei Feuchtigkeit spontan entflammbar sind.

Einen guten Überblick gibt der Bericht der EU-Kommission über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung von Alternativmethoden für Tierversuche im Bereich kosmetischer Mittel (2013-2015).

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter cosmetic@kft.de.

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