EU: Kriterien für endokrine Disruptoren gelten auch für Biozide

Am 4. September hat die EU-Kommission die wissenschaftlichen Kriterien zur Bestimmung von endokrinen Disruptoren auch für Biozide akzeptiert. Die EU hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben mit weiteren nützlichen Links. Parlament und Rat haben nun zwei Monate Zeit, den geplanten Gesetzestext zu prüfen. Bereits im Juli hatten die Mitglieder für eine Annahme der Kriterien bei Pflanzenschutzmitteln gestimmt. Damit ist der Weg frei für eine Angleichung in den EU-Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel und Biozide.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, dürfen endokrin wirkende Stoffe nicht mehr genehmigt werden. Lediglich wenn die Exposition vernachlässigbar gering ist, wären Ausnahmen möglich und Wirkstoffe könnten mit Einschränkungen zugelassen werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert endokrine Disruptoren als Stoffe oder Gemische, die das Hormonsystem beeinflussen. Sie wirken sich nicht nur gesundheitsschädlich auf den eigenen Organismus aus, sondern schaden auch den Nachkommen. Wer sich eingehender mit dem Thema befassen will, dem sei die Frage-und-Antwort-Liste der EU-Kommission empfohlen.

Bezüglich der Zulassung von Biozidprodukten gemäß Biozidprodukte-Verordnung (BPR -Verordnung (EU) Nr. 528/2012) unterstützen wir unsere Kunden seit vielen Jahren. Wir beraten und begleiten sie über den gesamten Prozess, führen Registrierungen durch, steuern begleitende Studien, stellen die Dossiers zusammen und übernehmen das Projektmanagement sowie die Kommunikation mit den Behörden. Sie erreichen uns unter biocides@kft.de.

Share This Post

Post Navigation