EU lässt Einstufung und Kennzeichnung von Mischungen überprüfen

Anfang dieses Jahres hat die ECHA ein weiteres Durchsetzungsprojekt gestartet (REACH-EN-FORCE Projekt 6). Mit dem Projekt wollen die Verantwortlichen überprüfen, ob die Einstufung und Kennzeichnung von Mischungen mit den Angaben im jeweils zugehörigen Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Insgesamt beteiligen sich 31 europäische Staaten an dem Projekt. Die ECHA hat dazu eine Pressemeldung herausgegeben.

Seit dem 1. Juni 2017 gilt die CLP-Verordnung verbindlich auch für Gemische. Für die Einhaltung der Bestimmungen sind in Deutschland die Gewerbeaufsichtsämter der einzelnen Länder zuständig. Die EU unterstützt das Einhalten der CLP-Regelungen und hat dafür das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung der REACH-, CLP- und PIC-Verordnungen in der EU ins Leben gerufen. Jedes Land ist im Forum mit einem Repräsentanten vertreten. Sie schlagen Projekte wie das beschriebene REACH-EN-FORCE Projekt 6 vor, koordinieren diese und bewerten sie. Den Vorsitz hat aktuell Frau Katja vom Hofe inne. Erstmals mit einbezogen ist das im vergangenen Jahr eingerichtete Forum Regulierungsuntergruppe Biozidprodukte (BPRS) unter dem Vorsitz von Eugen Anwander.

Zusätzlich zu den routinemäßigen Checks ist es den Verantwortlichen im Rahmen des REACH-EN-FORCE Projekts 6 freigestellt, weitere Kriterien in ihre Überprüfung mit einzubeziehen, etwa inwieweit besondere Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung und Verpackung eingehalten werden, ob alle Anforderungen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung sowie die besonderen Anforderungen für Waschmittelkapseln erfüllt sind und inwieweit die Zulassung und Kennzeichnung von Biozidprodukten den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Ein abschließender Bericht mit den Ergebnissen der Überprüfungen ist für Ende 2019 geplant.

Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter in nahezu allen Länderversionen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an sds@kft.de.

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