EU-Ministerrat beschließt Neufassung der POP-Verordnung

Der EU-Ministerrat hat Mitte Juni einer Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs) zugestimmt und dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Damit ist die alte Verordnung (EC) No 850/2004 aufgehoben. Ziel der überarbeiteten Fassung ist es, bromierte Flammschutzmittel wie DecaBDE strenger zu kontrollieren. Diese werden zum Beispiel häufig in der Kunststoffelektronik und in Autoteilen verwendet.

Die POP-Verordnung ist für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Bis zur Neufassung war es ein beschwerlicher Weg. Streitpunkt war der Grenzwert für polybromierte Diphenylether (PBDEs), einschließlich DecaBDE.

Das Europäische Parlament hatte für DecaBDE zunächst einen Grenzwert von 10 mg/kg oder 0,001 Gew.-% in Stoffen, Gemischen und Gegenständen vorgeschlagen. Dieser Wert liegt jedoch weit unter dem REACH-Grenzwert von 0,1%.

Zahlreiche Organisationen, darunter Verbände der Automobil- und Recyclingindustrie, liefen dagegen Sturm. Ihr Vorwurf: Durch den strengen Grenzwert wird ein Recycling von Autos und Elektronikgeräten nahezu unmöglich. In einem gemeinsamen Schreiben legten Sie daher ihre Bedenken dar und forderten einen großzügigeren Grenzwert.

Dem kam die EU nach. In der aktuellen Fassung ist nun für die Summe der PBDEs in Abfällen ein Grenzwert von 1.000 mg/kg festgeschrieben. Allerdings wird die EU-Kommission diese Obergrenze prüfen und gegebenenfalls innerhalb der nächsten zwei Jahre auf 500 mg/kg halbieren. Darauf drängten in einer gemeinsamen Erklärung Frankreich und Schweden.

Möglicherweise haben Sie mit POPs zu tun und benötigen Unterstützung? Gerne erreichen Sie uns unter sds@kft.de.

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