EU-Projekt: Erhebliche Qualitätsmängel bei erweiterten Sicherheitsdatenblättern

Im Rahmen des europäischen Projekts „REACH-EN-FORCE 5“ haben Inspektoren beim Überprüfen von erweiterten Sicherheitsdatenblättern (eSDS) im Jahr 2017 erhebliche Qualitätsmängel festgestellt. Sie wollten herausfinden, ob Informationen entlang der Lieferkette korrekt weitergegeben werden. In diesem Zusammenhang prüften sie auch, inwieweit nachgeschaltete Anwender die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und eigene Sicherheitsbewertungen erstellen.

Ziel der Überprüfung ist es, Mitarbeiter zu schützen, die am Arbeitsplatz mit gefährlichen Stoffen umgehen müssen. Insgesamt inspizierten sie Dokumente von 898 Unternehmen in 29 EU- und EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum). Die ECHA hat dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Im Zuge ihrer Untersuchungen reklamierten die Inspektoren 296 Verstöße. In den meisten beanstandeten Fällen hatten die Unternehmen die Inhalte der erweiterten SDS nicht in die Sprache der Mitgliedstaaten übersetzt, in denen der Stoff in Verkehr gebracht wurde. Ferner monierten die Autoren in ihrem Abschlussbericht die schlechte Informationsqualität, etwa fehlende Aktualisierungen zur harmonisierten Einstufung von Stoffen, in den Stoffsicherheitsberichten (s. Kapitel „1.2 Main results and conclusions“ im Abschlussbericht des „REACH-EN-FORCE 5“-Projekts); zudem fehlende und/oder unvollständige Expositionsszenarien, nicht klar genug umrissene Risikomanagementmaßnahmen, falsch angewendete Expositionsmodelle sowie fragwürdige Expositionsschätzungen.

Auf die Lieferkette wirkt sich dies negativ aus, weil in der Regel, so die Autoren, nicht nur Informationen, sondern auch die Defizite und fehlerhaften Angaben weitergegeben werden. Sie stellen den Nutzen solcher Informationen daher in Frage.

Insgesamt ergriffen die jeweils zuständigen Behörden in 665 Fällen entsprechende Maßnahmen; in den meisten Fällen waren dies mündliche Ratschläge (verbal advice) sowie Revisionsschreiben mit Fristsetzung (written advice). In nur 4 Prozent der Fälle verhängten sie Bußgelder.

Die Autoren appellieren an die Unternehmen, Registrierungsdossiers, Stoffsicherheitsberichte und erweiterte Sicherheitsdatenblätter regelmäßig zu aktualisieren und bei Bedarf konkrete Risikomanagementmaßnahmen in den SDS vorzuschlagen. Nachgeschaltete Anwender wiederum sollten sich für eine bessere Kommunikation in der Lieferkette einsetzen. Auch die Behörden müssten ihren Teil zu einer besseren Informationsqualität beitragen und beispielsweise die Unternehmen im Rahmen nationaler Kampagnen besser über die rechtlichen Anforderungen aufklären. Weitere umfangreiche Empfehlungen geben die REACH-EN-FORCE 5-Projektverantwortlichen in Kapitel 3.2 des Abschlussberichts.

Das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern in nahezu allen Länderversionen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Schulungen am 17. Januar: „Das erweitere Sicherheitsdatenblatt (eSDB) für Gemische”, am 29. und 30. Januar „Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern” sowie am 31. Januar „Übungstag Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern”.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an sds@kft.de.

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