EU schränkt Verwendung von Amalgam ein

Die EU hat im Mai die Quecksilber-Verordnung veröffentlicht. Nach Artikel 10, Absatz 2 darf Dentalamalgam ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr für die zahnärztliche

Behandlung von Milchzähnen, für die Behandlung von Kindern unter 15 Jahren sowie für die Behandlung von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden. Der Zahnarzt kann allerdings Ausnahmen machen, etwa wenn er eine Amalgambehandlung bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig erachtet. Außerdem dürfen nach Artikel 10, Absatz 1, Zahnärzte ab dem 1. Januar 2019 Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwenden. Bis 2020 soll ferner geprüft werden, ob Zahnärzte ab 2030 ganz auf Amalgam verzichten können.

Die Verordnung ist Teil eines Pakets, mit der EU-Parlament, die Mitgliedsländer und die EU-Kommission die Minamata-Konvention umsetzen wollen. Deren Ziel ist es, die Nutzung von Quecksilber sukzessive einzudämmen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Amalgam.

Laut einer Risikobewertung des Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaus-Hygiene am Universitätsklinikum Freiburg werden in der EU pro Jahr etwa 70 Tonnen Quecksilber für Amalgam verwendet. Die Autoren der Risikobewertung berufen sich unter anderem auf schwedische Forscher, die von einer Menge zwischen 1.300 und 2.200 Tonnen Quecksilber in den Zähnen von EU-Bürgern ausgehen. In Schweden ist die Verwendung von Amalgam seit 2009 verboten.

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