EU schränkt Verwendung von Dimethylformamid ein

Die EU hat am 22. November Verordnung 2021/2030 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung veröffentlicht. Die Verordnung beschränkt das Inverkehrbringen, die Herstellung sowie die Verwendung von Dimethylformamid (DMF). 

DMF dient unter anderem als Lösungsmittel für zahlreiche Polymere. Die Substanz ist gemäß REACH-Verordnung als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B, akut toxisch der Kategorie 4 (inhalative oder dermale Exposition) und augenreizend der Kategorie 2 eingestuft. 

Entsprechend wurde DMF nun in seiner Verwendung beschränkt. Eine zentrale Vorgabe der Verordnung ist beispielsweise, dass DMF ab dem 12. Dezember 2023 weder als eigenständiger Stoff noch als Bestandteil anderer Stoffe oder Gemische in einer Konzentration von 0,3 % oder mehr in Verkehr gebracht werden darf – es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte (Derived No-Effect Level: abgeleitete Expositionshöhe, unterhalb derer der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt) für die Exposition von Arbeitnehmern von 6 mg/m3 bei Inhalation und von 1,1 mg/kg/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen. 

Versäumen Sie also bitte nicht, Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter rechtzeitig zu aktualisieren. Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de

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