EU schränkt Verwendung von Duftstoff Methyl-n-methylanthranilat ein

Die EU plant, die Verwendung des Duftstoffs Methyl-n-methylanthranilat (M-N-MA) einzuschränken und die Substanz in Anhang III der Kosmetikverordnung aufzunehmen. Damit folgt die EU in ihrem Gesetzesentwurf einer Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS). Experten des Gremiums hatten auf die Phototoxizität hingewiesen und dafür plädiert, die Substanz nicht in Sonnenschutzmitteln zu verwenden. Da M-N-MA zudem leicht nitrosierbar ist, sollte der Stoff auch nicht zusammen mit Nitrosierungsmitteln verwendet werden.  

Der Entwurf zum Anhang sieht für Leave-on-Produkte eine maximal zulässige Konzentration von 0,1% vor, für Rinse-off-Produkte eine Konzentration von 0,2 %. Rinse-off-Produkte, etwa Duschbäder oder Shampoos, sind Kosmetika, die nur kurz mit der Haut in Berührung kommen und dann abgewaschen werden. Leave-on-Produkte wie Sonnencremes verbleiben dagegen auf der Haut.  

Bis zum 14. Mai besteht die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Verabschiedet wird die Beschränkung voraussichtlich im dritten Quartal.   

Beachten Sie diesbezüglich auch unsere Schulung „Europäische Kosmetik-Verordnung 1223/2009: ein Überblick über die regulatorischen Anforderungen“ am 12. Mai. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns unter sales@kft.de

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