EU stellt Checklisten für kosmetische Inhaltsstoffe zur Verfügung

Die EU-Kommission hat Checklisten für Unternehmen herausgegeben, die Kosmetika auf den Markt bringen wollen und die im Rahmen der Notifizierung im Vorfeld Informationen an die EU liefern müssen. Die Listen helfen den Firmen und auch den Verantwortlichen der zu prüfenden Behörde, schnell zu überblicken, ob alle geforderten Daten vorhanden und die eingereichten Dossiers in Form und Inhalt korrekt sind.

Bei Kosmetika sind besondere Sicherheitsbewertungen nötig, da diese Produkte direkt mit der Haut in Berührung kommen. Was Hersteller und/oder Importeure zu beachten haben, ist in der EU-Kosmetik-Verordnung festgelegt. Unter anderem haben die Unternehmen Mitteilungspflichten. Das heißt, bevor ein kosmetisches Mittel in Verkehr gebracht wird, ist es in einem zentralen Portal der Europäischen Kommission, dem „Cosmetic Products Notification Portal, CPNP“, zu notifizieren. Dies schreibt Artikel 13 der EU-Kosmetik-VO vor.

Gleiches gilt für Kosmetika, die Nanomaterialien enthalten (Artikel 16 der EU-Kosmetik-VO). Auch diese Notifizierung ist über CPNP durchzuführen und zwar spätestens sechs Monate, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Wichtige Informationen rund um die Notifizierung von Kosmetika liefert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Die bei der Notifizierung gelieferten Informationen über das kosmetische Mittel und seine Rezeptur sind enorm wichtig für Giftinformationszentren, damit diese bei Zwischenfällen, etwa allergischen Reaktionen, rasch helfen können.

Ebenso wichtig sind die Informationen für den wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS). Deren Mitglieder prüfen kritische Inhaltsstoffe (bestimmte Farb- und Konservierungsstoffe, Nanomaterialien, Allergene) und bewerten deren Anwendungsrisiken.

An dieser Stelle kommen die Checklisten ins Spiel. Sie sollen den Prozess der Sicherheitsbewertung insgesamt beschleunigen und vermeiden, dass Dokumente unvollständig sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen kniffligen Rechtsfragen rund um die Kosmetik-Verordnung. Melden Sie sich unter cosmetic@kft.de.

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