EU verbannt Blei aus PVC-Produkten

Die EU möchte Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzen und hat dazu einen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Mit dem Gesetz verbietet die EU die Verwendung von Blei und Bleiverbindungen zur Herstellung von PVC-Erzeugnissen. Außerdem dürfen PVC-Erzeugnisse nicht mehr auf den Markt gebracht werden, wenn die Blei-Konzentration 0,1 Gew.-% des PVC-Materials entspricht oder größer ist. Ausnahmeregelungen gelten für Hart- und Weich-PVC-Recyclingmaterial sowie für PVC-Kieselsäure-Separatoren in Bleibatterien.

Im Anhang XVII der REACH-Verordnung sind Stoffe oder Stoffgruppen gelistet, die wegen ihrer Gesundheits- und Umweltrisiken nicht oder nur eingeschränkt hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen. Das Bleiverbot ist in der Liste des Anhangs Eintrag Nummer 63. Mit dem Verbot folgt die EU der Empfehlung der beiden Ausschüsse (Ausschüsse für Risikobewertung, Committee for Risk Assessment, RAC und sozioökonomische Analyse, Committee for Socio-Economic Analysis, SEAC).

Bleiverbindungen werden bei der PVC-Herstellung als Stabilisatoren zugesetzt, weil sie das Produkt vor einer Fotodegradierung schützen. Die EU-Industrie verzichtet seit 2015 freiwillig auf die Verwendung von Bleistabilisatoren.  

Wir unterstützen Sie dabei, die rechtliche Compliance Ihrer Produkte sicherzustellen. Fragen Sie uns unter reach@kft.de. 

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