EU verbietet drei Konservierungsstoffe

Dabei handelt es sich um die Substanzen Propylparaben und Butylparaben sowie das Gemisch von Methylchloroisothiazolinone/Methylisothiazolinone (MCI/MI). Ab dem 16. April 2015 dürfen die beiden Parabene nicht mehr in Cremes für Babywindeln enthalten sein – die Thiazolinone nicht mehr in Hautcremes. Damit wollen die EU-Verantwortlichen das Risiko von möglichen allergischen Reaktionen minimieren.

Bereits Anfang dieses Jahres hatte die EU-Kommission die Verwendung der fünf Parabene Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben in kosmetischen Produkten verboten. Der Grund: Es liegen nicht genügend Daten für eine Neubewertung vor. Produkte, die nach dem 30. Oktober 2014 auf den Markt gebracht werden, müssen frei von diesen Stoffen sein.

Gleichwohl betonte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik, die wichtige Funktion von Konservierungsstoffen in Kosmetika. Ohne diese Substanzen wären beispielsweise Cremes nur kurze Zeit verwendbar. Der Zusatz von Konservierungsstoffen verlängert die Haltbarkeit und verhindert, dass sich Krankheitserreger bilden.

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