EU verbietet weitere Stoffe in Kosmetika

Verbot von Zinkpyrithion und anderen Stoffen tritt am 1. März 2022 in Kraft 

Die EU hat Ende Oktober Verordnung 2021/1902 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Kosmetik-Verordnung 1223/2009   veröffentlicht. Demnach dürfen ab dem 1. März nächstes Jahr 23 karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch wirkende Stoffe,   sogenannte CMR-Stoffe, nicht mehr in Kosmetika verwendet werden, darunter die Substanz Zinkpyrithion, die bislang hauptsächlich Antischuppenmitteln zugesetzt wird.  

Unter den weiteren künftig verbotenen Stoffen sind: 

  • Dioctylzinndilaurat, Stannan, Dioctyl-, Bis(coco acyloxy)-Derivate 
  • 2-Methoxyethylacrylat 
  • Diisooctylphthalat 
  • Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid  
  • Dichlordioctylstannan 

Stellen Sie die rechtliche Compliance Ihrer Produkte sicher. Bei Fragen erreichen Sie uns gerne unter sales@kft.de.  

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