EU verbietet weitere Stoffe in Kosmetika
Verbot von Zinkpyrithion und anderen Stoffen tritt am 1. März 2022 in Kraft
Die EU hat Ende Oktober Verordnung 2021/1902 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Kosmetik-Verordnung 1223/2009 veröffentlicht. Demnach dürfen ab dem 1. März nächstes Jahr 23 karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch wirkende Stoffe, sogenannte CMR-Stoffe, nicht mehr in Kosmetika verwendet werden, darunter die Substanz Zinkpyrithion, die bislang hauptsächlich Antischuppenmitteln zugesetzt wird.
Unter den weiteren künftig verbotenen Stoffen sind:
- Dioctylzinndilaurat, Stannan, Dioctyl-, Bis(coco acyloxy)-Derivate
- 2-Methoxyethylacrylat
- Diisooctylphthalat
- Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid
- Dichlordioctylstannan
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