EU veröffentlicht 11. ATP der CLP-Verordnung

Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2018/669 bekannt gemacht. Es ist die 11. Anpassung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Adaptation to Technical and scientific Progress, ATP). Die neue Verordnung tritt am 24. Mai 2018 in Kraft. Die Übergangsfrist endet am 1.12. 2019. Sie gibt den betroffenen Lieferanten die Möglichkeit, Kennzeichnungen und Verpackungen von Stoffen und Gemischen entsprechend anzupassen.

Geändert ist Tabelle 3 „Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe“ in Teil 3 des Anh. VI CLP. Damit liegen die chemischen Stoffnamen nun in der jeweiligen Landessprache der Mitgliedstaaten vor (zuvor nur in Englisch). Die chemischen Namen auf dem Etikett und in den betreffenden Abschnitten des Sicherheitsdatenblattes müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst sein.

Neue Stoffe sind nicht dazugekommen; auch die Einstufung der Stoffe ist gleich geblieben.

Im Mai vergangenen Jahres hatte die EU die 10. Anpassung veröffentlicht. Lesen Sie dazu auch unsere Blogmeldung CLP: 10. Anpassungsverordnung ist da.

Fragen zum Thema richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter clp-info@kft.de.

Share This Post

Post Navigation