EU veröffentlicht vorläufige Folgenabschätzung zur Revision der Detergenzienverordnung

Die EU Kommission hat am 21. September die vorläufige Folgenabschätzung zur Revision der Detergenzienverordnung (Verordnung Nr. 648/2004) veröffentlicht und lädt betroffene Stakeholder ein, sich an der Konsultation zu beteiligen. Die öffentliche Konsultation endet am 19. Oktober. 

Eine Änderung ist erforderlich, da beim Gesetzestext Theorie und Praxis zu sehr auseinanderklaffen und Vorgaben sich mit anderen Verordnungen (REACH, CLP, Biozidprodukte-Verordnung) überschneiden. Rechtliche Unklarheiten bestehen beispielsweise bezüglich mikrobieller Reinigungsmittel, die sowohl unter die Detergenzienverordnung als auch unter die Biozidprodukteverordnung fallen, was wiederum zu doppelten Kennzeichnungsanforderungen führt. Dies verwirrt Verbraucher und erhöht den Aufwand für die betroffenen Unternehmen.  

Daher plant die EU unter anderem folgende Änderungen: 

  • Definitionen und Anwendungsbereiche sollen geschärft werden.  
  • Es sind strengere Grenzwerte für Phosphor vorgesehen.  
  • Der Rechtsrahmen soll künftig klarer abgesteckt werden und sich eindeutig von anderen Verordnungen abgrenzen. Neben einer Revision bestünde beispielsweise auch die Option, die Verordnung aufzuheben und deren Vorgaben in andere Verordnungen zu übernehmen.  

Laut EU-Roadmap ist ein erster Entwurf für die Gesetzesänderung für das dritte Quartal 2022 geplant.  

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