EU: Vier Phthalate nun zulassungspflichtig

Die EU hat am 24. November Verordnung 2021/2045 veröffentlicht. Anlass ist eine Änderung im REACH-Zulassungsverzeichnis (Anhang XIV der REACH-Verordnung).   

In die Zulassungsliste aufgenommen wurden die endokrinschädigenden Eigenschaften der folgenden vier Phthalate: 

  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 
  • Benzylbutylphthalat (BBP) 
  • Dibutylphthalat (DBP) und 
  • Diisobutylphthalat (DIBP) 

Dies hat Folgen für die künftige Verwendung der vier Stoffe. So bedarf die Verwendung von DEHP in Lebensmittelkontaktmaterialien sowie in Medizinprodukten künftig einer Zulassung. Ebenfalls zulassungspflichtig ist die Verwendung von DEHP, BBP und DBP in Verpackungen von Arzneimitteln.    

Mit der Regelung möchte die EU erreichen, dass besonders besorgniserregende Stoffe wie die oben genannten Phthalate mittel- und langfristig ersetzt werden. Wenn deren Verwendung jedoch unerlässlich ist für eine bestimmte Verwendung, kann das betreffende Unternehmen einen Antrag auf Zulassung stellen. Dieser muss bis zum 14. Juni 2023 eingereicht sein.   

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