Fast jeder vierte EU-Import verstößt gegen die REACH- und CLP-Verordnung
Überprüfungen in 16 EU-Staaten ergaben, dass 23 Prozent der importierten Produkte nicht den Vorgaben der REACH- und CLP-Verordnung entsprechen. Das gab die ECHA in einer Pressemeldung bekannt. Die Kontrollen fanden im Rahmen eines großen Pilotprojekts des ECHA Enforcement Forums statt, das im März startete und bei dem Vollzugsbehörden und Zollinspektoren rund 1.389 Produkte untersuchten. 321 dieser Produkte verstießen gegen geltendes EU-Recht.
Bei den Überprüfungen nahmen die Inspektoren vor allem schwermetallhaltige Erzeugnisse wie Schmuck und Metallgegenstände in Augenschein. In 17 Prozent der rund 1.225 Produkte fanden sie hohe Gehalte an Blei, Nickel, vor allem aber erhöhte Konzentrationen an Cadmium, die laut REACH-Verordnung verboten sind.
Der weitaus größte Teil der beanstandeten Erzeugnisse stammt aus China, die restlichen aus Thailand, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei und Indien.
Bei den festgestellten Verstößen gegen die CLP-Verordnungen handelt es sich um falsche Kennzeichnungen. Entweder ist der Text nicht in der jeweiligen Landessprache verfasst oder es fehlen Piktogramme und Signalwörter auf den Etiketten. Erstaunlicherweise waren die meisten fehlerhaft gekennzeichneten Produkte aus den USA. Dies sei, so die ECHA, auf die unterschiedlichen gesetzlichen Kennzeichnungssysteme in der EU und in den USA zurückzuführen.
Die Industrie mahnt bereits seit langem die wettbewerbsverzerrenden Bedingungen aufgrund der gesetzwidrigen EU-Importe an und fordert striktere Kontrollen besonders bei Online-Artikeln sowie ein härteres Durchgreifen der Zollbehörden. Dies müsse, laut dem europäischen Chemieverband Cefic, ein zentraler Baustein der künftigen EU-Chemikalienpolitik werden.
In ihrem Bericht gibt die ECHA Empfehlungen (ab S. 55 ff.) für Importeure. So sollten diese
- die Ware vor dem Import auf verbotene und/oder beschränkt zulässige Stoffe prüfen und gegebenenfalls auf andere Lieferanten umsteigen.
- sich im Vorfeld an nationale Helpdesks wenden und sich über die rechtlichen Bestimmungen informieren.
Ein großes Manko sieht die ECHA darin, dass Importeure bei der Einfuhr keine Sicherheitsdatenblätter vorlegen müssen. Deshalb empfahl sie der EU-Kommission, dies gesetzlich zu fordern.
Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter in nahezu allen Länderversionen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an sds@kft.de.
Gerne verweisen wir zudem auf unsere Schulungen zum Thema Sicherheitsdatenblätter. Zum einen auf unsere Schulung „Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter in Ost- und Südostasien“ am 22. Oktober. Zum anderen auf die Veranstaltung „Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ am 24. und 25. November sowie auf den daran anknüpfenden Übungstag am 26. November.