GHS-Studie: Lücken in der Umsetzung weltweit

Forscher aus Schweden und den Niederlanden haben erstmals eine Studie zur weltweiten Umsetzung der GHS-Standards durchgeführt. In ihrem Abschlussbericht stellen die Autoren diesbezüglich erhebliche Lücken fest. Der Studie zufolge hatten Stand April 2017 lediglich 50 Länder die GHS-Richtlinien in geltendes Recht umgesetzt, 15 Länder nur teilweise und 128 Länder gar nicht.

Diese mangelhafte Umsetzung führen die Autoren in ihrer Analyse auf zwei Schlüsselfaktoren zurück: Zum einen die fehlende Motivation und Durchsetzung von Seiten der betreffenden Regierungen und zum anderen fehlende Kapazitäten an Regulierungspersonal. Und noch einen Zusammenhang haben die Verantwortlichen der Studie ausgemacht: Je höher das Pro-Kopf-Einkommen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass GHS umgesetzt wird.

Zu den Ländern, in denen GHS gültiges Recht ist, zählen neben den 28 EU-Staaten unter anderem auch Sambia und Mauritius in Afrika und Ekuador als einziges Land in Lateinamerika. Teilweise implementiert haben das GHS-System die USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Argentinien, Uruguay, Japan, Singapur, Malaysia, Australien, Neuseeland, die Philippinen sowie Montenegro und Georgien. Dagegen gilt das GHS-Regelwerk  bislang in keinem einzigen arabischen Land.

Im Jahr 2002 verkündete die UN, das GHS-System solle bis zum Jahr 2008 länderübergreifend weltweit gültig sein. Dieses Ziel wurde klar verfehlt.

Neben dem Einkommensniveau in den einzelnen Ländern haben die Autoren eine Reihe weiterer Faktoren ausgemacht, die eine flächendeckende Einführung begünstigen. Dazu zählen Handelsoffenheit, Regelungen zum Arbeitsschutz, das Management im Umgang mit Chemikalien und inwieweit ein Land mit anderen Ländern und Organisationen zusammenarbeitet. Länder wie Sambia (von der UN) und Vietnam (von der schwedischen Chemikalienbehörde KEMI) sind beispielsweise extern unterstützt worden.

Die neuen GHS-Richtlinien können Sie sich über die UNECE-Website bestellen. Lesen Sie dazu auch bitte unsere Blogmeldung „GHS: die ultimative Übersicht“.

Gern sind wir unter sds@kft.de für Sie da, wenn Sie in punkto GHS-Richtlinien Unterstützung benötigen.

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