Importeure aufgepasst!

Wer ab Juni 2018 Chemikalien und/oder Chemikalienmischungen in die EU importieren will, muss diese Stoffe bei der ECHA registrieren, wenn deren Menge insgesamt eine Tonne überschreitet.

Unsicherheit herrscht zuweilen bei importierten Artikeln. Zwar muss ein Importeur diese nicht registrieren lassen, wohl aber einzelne Stoffe, die in besagtem Produkt enthalten sind und vorsätzlich freigesetzt werden sollen, damit die Funktion des Erzeugnisses erfüllt werden kann, etwa Duftstoffe in Spielsachen.
Eine Notifizierung ist erforderlich, wenn es sich bei den Inhaltsstoffen um besonders besorgniserregende Substanzen handelt. Es sei denn, diese Substanz ist bereits für dieselbe Verwendung von einem Unternehmen registriert worden

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ihr Lieferant einen Alleinvertreter bestimmt hat. Dieser ist dann zwar für die Registrierung verantwortlich. Gleichwohl sollten Sie aber dessen Seriosität prüfen und sich regelmäßig mit ihm und ihrem Lieferanten austauschen. Wichtig wäre es beispielsweise zu wissen, ob ihre Importmenge auch tatsächlich in die Aufzeichnungen des Alleinvertreters aufgenommen wurde. Werden Aufzeichnungs- oder Dokumentierungspflichten verletzt, können Importeure den Status des nachgeschalteten Anwenders verlieren und werden selbst registrierungspflichtig.

Bitte beachten Sie: Die REACH Verordnung gilt für alle Vertragsstaaten im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Handel zwischen EU-Staaten und Ländern wie Island, Liechtenstein und Norwegen gilt demnach nicht als Ex- und Import.
Ausführlichere Infos zum Thema sowie zu REACH 2018 allgemein finden Sie hier. Außerdem bietet die ECHA verschiedene nützliche Leitfäden an.

Auch wir von KFT übernehmen für Unternehmen die Alleinvertreterschaft nach Artikel 8 der REACH Verordnung. Sprechen Sie uns an unter reach@kft.de.

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