Indien: Registrierungsrichtlinien für Biozide in Farben

Indiens Zulassungsbehörde für Biozide (Central Insecticide Board and Registration Committee, CIB&RC) hat Registrierungsrichtlinien für Biozide in Farben herausgegeben. Die Anforderungen dafür sind weniger umfangreich als die für herkömmliche Biozide. Allerdings ist das Anwendungsfenster der betreffenden Biozide entsprechend klein. Folgende Einschränkungen gelten:

  • Biozide dürfen nur zur Verlängerung der Haltbarkeit von Farben oder als Dünnschicht-Konservierungsmittel eingesetzt werden.
  • Sie dürfen sich nicht für landwirtschaftliche Zwecke eignen.
  • Und es dürfen nur solche Biozide verwendet werden, die weder Insekten abwehren und töten, noch sich zum Beseitigen von Schimmel oder bakteriell bedingten Gerüchen eignen.

Sobald ein technischer Wirkstoff auch als Biozid oder Pflanzenschutzmittel genutzt werden kann, gelten die Anforderungen für Pestizide, sagte Thomas Mueller, Geschäftsführer der indischen Firma Auxilife Scientific Services auf Anfrage der Informationsplattform Chemical Watch. Das Ziel der Richtlinien sei es, den Einsatz der Biozide in der Landwirtschaft zu verhindern.

In der EU wird die Verwendung von Bioziden in Farben in der Biozid-VO, Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Sie fallen dort unter die Hauptgruppe 2, Produktart 6.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter biocides@kft.de.

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