Industrie nimmt Update-Pflicht von REACH-Dossiers auf die leichte Schulter

ECHA-Direktor Geert Dancet kritisiert Unternehmen, die der Aktualisierungspflicht von REACH-Dossiers nicht oder nur unzureichend nachkommen. Sie würden Artikel 22 der REACH-Verordnung falsch verstehen. Das sagte Dancet im Juli anlässlich des jährlichen Treffens mit Vertretern des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments.

Artikel 22 besagt, dass der Registrant aus eigener Initiative seine Registrierung unverzüglich anhand der einschlägigen neuen Informationen zu aktualisieren hat; im Anschluss seien die Informationen der ECHA zu übermitteln. Aktualisierungen sind erforderlich, wenn sich folgendes ändert:

  • Der Status als Hersteller oder Importeur
  • Die Zusammensetzung des Stoffes
  • Der Mengenbereich des Stoffes
  • Wenn Verwendungen hinzukommen, von denen nach Anhang VI Abschnitt 3.7 abgeraten wird
  • Erkenntnisse über die Risiken des Stoffes, die auch zu Änderungen des Sicherheitsdatenblattes oder des Stoffsicherheitsberichts führen
  • Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes
  • Inhalte des Stoffsicherheitsberichts oder des Anhangs VI Abschnitt 5
  • Wenn der Registrant feststellt, dass ein Versuch nach
  • Anhang IX oder Anhang X durchzuführen ist
  • Zugänglichkeit von Informationen im Registrierungsdossier

Unternehmen sollten ihre Dossiers, laut Dancet, zumindest alle fünf oder zehn Jahre aktualisieren und dafür sollten sie der ECHA auch eine angemessene Gebühr entrichten.

Der Stellvertreter von Dancet Jukka Malm hatte auf den Missstand bereits im vergangenen ECHA-Bericht hingewiesen. Wir hatten darüber in der Blogmeldung Registrierungsdossiers: ECHA fordert regelmäßige Aktualisierung berichtet.

Die ECHA hatte im Rahmen zweier Kampagnen von Juni 2016 bis Juni 2017 die Vollständigkeit von Dossiers überprüft und die betreffenden Unternehmen aufgefordert, fehlende Daten zu ergänzen. Bei den Mitregistranten sind in 35 Fällen diese Forderungen erfüllt worden; zwei Zulassungen wurden allerdings infolge fehlender Daten zurückgenommen. Bei den federführenden Registranten wurden mehr als 40 Zulassungen geprüft und davon wurde nur eine widerrufen. Die ECHA hat dazu im Juli eine Pressemitteilung herausgeben.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung eines Stoffes? Melden Sie sich gerne unter reach@kft.de.

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