Japan veröffentlicht neue GHS-Einstufungen

Das japanische Nationale Institut für Technologie und Evaluierung (Nite) hat eine aktualisierte Stoffliste veröffentlicht. Diese Liste enthält 84 neue und 95 überarbeitete GHS-Einstufungen. Die Liste ist für Unternehmen wichtig, die auf dem japanischen Markt tätig sind und Sicherheitsdatenblätter (SDS) zu erstellen haben. GHS-Einstufungen und SDS sind für diejenigen Stoffe und Stoffmischungen vorgeschrieben, die unter die folgenden Gesetze fallen: das „Industrial Safety and Health Law, (ISHL), das „Pollutant Release and Transfer Register Law, PRTR sowie das „Poisonous and Deleterious Substances Control Law“, PDSCL. Das ISHL gibt seit 2013 den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der GHS-Richtlinien vor. Japan hat dafür sogenannte JIS, Japan Industrial Standards, etabliert. Für Unternehmen sind dies freiwillige Standards. Allerdings sind einige Standards für Unternehmen verpflichtend.  So sollten diese beispielsweise alle Anstrengungen unternehmen, um den Standard JIS Z 7253 zu erfüllen. Die komplette Liste mit den CAS-Nummern der Stoffe ist über die NITE-Website erhältlich. Erwähnenswert sind die Einstufungen von Hydrazin und Bisphenol A (von Kategorie 2 zu Kategorie 1B – wahrscheinlich krebserregend) sowie von Titandioxid (Nanoform) (Kategorie 1, schädigt Atemwege und andere Organe bei längerer und/oder wiederholter Exposition). GHS-Leitfäden können Sie sich auf der NITE-Website herunterladen. Bei Fragen zu kniffligeren rechtlichen Sachverhalten fragen Sie uns gerne unter reach@kft.de.

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